Genehmigung des Abbruchs der historischen Fassade des Kaufhauses Brühl

Am 26.04.2007 wurde der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der mfi management für immobilien AG Essen über die Durchführung eines Architektenwettbewerbs für das Areal am Brühl / Richard-Wagner-Straße geschlossen. Grundlage für den Vertrag bildet der Beschluß der Ratsversammlung vom 18.04.2007, die äußeren Hüllen in ihrer Dualität von Gründerzeit/Jugendstil und Blechverkleidung von 1968 zu erhalten und in die Baumaßnahmen einzubinden.


Mit der Entscheidung einer Jury vom 1.11.2007 stand fest, dass nach Abriss von Wohnhochhäusern am Brühl ein Einkaufszentrum nach Plänen der Berliner Architekten Grüntuch Ernst entsteht.

 

Der Investor mfi management für immobilien AG Essen stellte im Jahre 2008 einen Antrag auf Abbruch der historischen Fassade des Kaufhauses Brühl.

 

Am 26.05.2008 versagte die Untere Denkmalsschutzbehörde der Stadt Leipzig die Genehmigung zum Abbruch der denkmalgeschützten Gründerzeitfassade. Im Widerspruchsverfahren entsprach jedoch das damalige Regierungspräsidium Leipzig am 10.07.2008 dem Antrag des Investors mfi auf Abbruch der historischen Fassade des Kaufhauses weitgehend. Es erteilte die Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes bis auf einen ca. 15 m langen Fassaden-Abschnitt.

 

Die Denkmalpflege der Stadt Leipzig hatte alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Denkmals ausgeschöpft.

(s. Antwortschreiben Martin zur Nedden vom 07.07.2010 auf Brief der Bürgerinitiative vom 22.06.2010)


 

Auf Grund des großen öffentlichen Interesses an der so genannten „Gründerzeitfassade" des Kaufhauses „Brühl" hat der Investor der „Höfe am Brühl" – die mfi management für immobilien AG – eine Änderung der Planung der Fassade am Tröndlinring vorgeschlagen. In einem Gespräch befanden am 10.06.2010 die Stadt Leipzig, mfi, die Landesdirektion Leipzig und das Landesamt für Denkmalpflege die darin vorgesehene teilweise Sichtbarmachung dieser Fassade grundsätzlich für möglich. Die vom Investor vorgeschlagene Änderung besteht darin, die Metallvorhangfassade aus den 1960-er Jahren in dem zu erhaltenden Abschnitt nicht wieder anzubringen, um den Blick auf den älteren Fassadenrest auch vom Straßenraum aus zu ermöglichen.

 

Erste Entwürfe sehen eine Präsentation der kriegsbeschädigten Fassade hinter einer großflächigen Verglasung an Stelle der Aluminiumfassade vor. Damit würde dem Wunsch derjenigen, die die Fassade von Emil Franz Hänsel rekonstruieren und wieder in Erscheinung treten lassen wollen, in einem gewissen Maße Rechnung getragen. Nach einem von der Landesdirektion Leipzig getroffenen Vergleich aus dem Jahre 2008 sollte ein lediglich 15 m langer Teilabschnitt dieser Fassade erhalten bleiben und in geeigneter Weise hinter der jüngeren Aluminiumverkleidung sichtbar gemacht werden. Der Anteil erhaltener historischer Substanz der „Gründerzeitfassade" wird sich mit dem jetzt vorliegenden Entwurf jedoch nicht erhöhen. Am Abbruch des weitaus größten Teiles der Kaufhausfassade hält die mfi AG unverändert fest. Entgegen dem Vergleich mit der Landesdirektion würde sich die Größe der Aluminiumfassade aus den sechziger Jahren, deren vollständige Erhaltung mit diesem Vergleich erreicht werden sollte, verringern.

 

Der unlängst gemachte Vorschlag, die Kaufhausfassade der sechziger Jahre ohne Bezug zum ursprünglichen Ort an einem anderen Abschnitt des Gebäudekomplexes anzubringen, widerspricht, so die Ergebnisse des Gespräches, grundsätzlich dem Anliegen und den Zielen der Denkmalpflege. Die besondere Form der Metallvorhangfassade ist durch die Kubatur der dahinterliegenden Sandsteinfassade bedingt und erst aus diesem Grund inhaltlich nachvollziehbar und verständlich.

 

Die neue Planung erfordert eine Änderung der bestehenden Baugenehmigung. Ein Antrag hierzu liegt bislang nicht vor. Bei der Entscheidung über eine entsprechende Änderung wird die Stadt Leipzig im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege die denkmalpflegerischen Aspekte beider Varianten – die vollständige Wiederherstellung der Aluminiumfassade oder ihrer partielle Öffnung – prüfen.

(s. Newsarchiv der Stadt Leipzig 2010 )



 

 

Auf einer Fläche von etwa 28.000 Quadratmetern ging am 25.09.2012 das Einkaufszentrum "Höfe am Brühl" mit ca. 120 Läden auf 3 Ebenen in Nutzung. Zum Gebäudekomplex gehören weiterhin 70 Wohnungen, eine Kita und 820 Parkplätze.



 

Warum schützte der Denkmalschutz nicht diese einmalige Steinfassade?
Zu nennen ist an erster Stelle der Leiter der Oberen Denkmalschutzbehörde im damaligen Regierungspräsidium Leipzig, der heutige Geschäftsführer der Kulturstiftung Leipzig, Dr. Wolfgang Hocquél, der die Steinfassade wegen angeblich nicht erhaltenswerter Substanz („...wir haben in Leipzig genug solcher Gründerzeitbauten...") zum Abbruch freigab, bestätigt vom inzwischen pensionierten Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach. Damit wurde dem als Widerspruch eingebrachten Wunsch des Investors nach absoluter Baufreiheit weitgehend stattgegeben.

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Leipzig und das Landesamt für Denkmalpflege hatten den Abriss abgelehnt.
Warum stufte die Obere Denkmalschutzbehörde die Fassade aus DDR-Zeiten als erhaltenswert ein, gibt aber die in Ihrer Art einmalige historische Steinfassade des ehemals jüdischen Kaufhauses und damit auch ein wichtiges Stück Leipziger Stadtgeschichte der Vernichtung preis?
Wo Leipzig doch – und das zu recht – die hier noch vorhandene Fülle an Gründerzeitbauten als eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale dieser Stadt betont?

Kaufhaus Brühl - Ein Teil Leipzigs stirbt

Frühjahr 2010: Kaufhaus Brühl kurz vor dem Abriss (Sicht von der Hainstraße aus)
Historische Ansicht Kaufhaus Brühl
04.06.2010: Vorschlag der Bürgerinitiative - Rekonstruktion Kaufhaus (Fotomontage)
08.04.2010: Renato Bodenburg kettet sich aus Protest an die Fassade des Kaufhauses Brühl an
04.06.2010: Vorschlag der Bürgerinitiative:- Blechfassade auf Seite Hallisches Tor versetzt (Fotomontage)
Juli 2010: Abriss Kaufhaus Brühl durch den Investor mfi
Mai 2012: Fassadenrest ist noch sichtbar

 

 

 

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